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Entdecken Sie die Möglichkeiten und Vorteile!
Mit meinen Dienstleistungen als Krankenschwester biete ich Ihnen vor allem eins – mehr Flexibilität!
Die Vorteile für die private häusliche Pflege:
- Höchste Pflegekompetenz und –qualität durch die richtige Qualifikation, neuster Entwicklungstand durch ständige Weiterbildungspflicht und hohe Motivation
- Häusliche Krankenpflege ohne Stechuhr
- Betreuung und Pflege in der häuslichen Umgebung
- menschenwürdige und mobilisierende Pflege durch Raum für individuelle Bedürfnisse und Wünsche, Zuhören können und Respekt entgegenbringen
- Sie bezahlen nur die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden, damit sind
alle Kosten abgedeckt. Es fallen keine Spesen und Fahrtkosten an.
Die Abrechnung erfolgt am Monatsende bzw. nach Abschluss der Beauftragung. Ich stelle Ihnen eine detaillierte Rechnung über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
- Rahmenvertrag: Sie erhalten von mir einen Rahmenvertrag über ein Dienstleistungsverhältnis, indem z.B. der Arbeitsort, die Tätigkeit und das Honorar genau festgelegt wird. Eine Kündigung des Rahmenvertrages bzw. der Beauftragung ist jederzeit
möglich. Somit ist nur eine Bindung nach ihren Vorstellungen nötig.
Gerne übersende ich Ihnen auf Anfrage einen Rahmenvertrag zur Ansicht.
Die zusätzlichen Vorteile für Unternehmen:
Auch hier bezahlen Sie nur die wirkliche Arbeit – sonst nichts. Keine Lohnnebenkosten und Sozialabgaben. Das bedeutet für Sie:
- keine Beschränkung der Arbeitszeitordnung
- keine Entgeltfortzahlung, keine Fehlzeiten bei Urlaub oder Krankheit
- Keine Sozialleistungen für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung
- Kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, kein 13. Monatsgehalt
- Keine Weiterbildungs- und Fortbildungskosten
- Keinen Beitrag zur Berufsgenossenschaft
- Keine Spesen und Fahrtkosten
- Geringer Verwaltungsaufwand
- eigenverantwortliche Tätigkeit mit eigener Berufs- und Haftpflichtversicherung
- geringerer Verwaltungsaufwand, da lediglich der Rechnungseingang bearbeitet werden muss
- Einsatz nach dem Profil Ihrer Bedürfnisse- Krankenschwester auf allen Stationen und im mobilen Einsatz
- Vertretung bei Personalengpässen
Ich versteuere das vereinbarte Entgelt selbst, die Rechnung ist für Sie als Auftraggeber voll steuerlich absetzbar.
Bei Tätigkeiten, welche im Rahmen des Krankenpflegegesetzes ausgeübt werden, sind meine Leistungen nach
§4 Nr. 14 des UStG Umsatzsteuer befreit.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein schriftliches Angebot – auch unkompliziert per e-mail!
Sprechen Sie mich doch einfach an!
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